Da ich osteopathisch als Heilpraktikerin arbeite, rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, fragen sie bitte vor der
ersten Sitzung bei ihrer Krankenversicherung nach, ob Heilpraktiker-Leistungen durch ihren Tarif abgedeckt sind.
Die Abrechnung mit der privaten Krankenkasse wird vom Patienten selbständig mit seiner Krankenversicherung durchgeführt. Die Erstattung meines Honorars durch den Patienten ist
unabhängig von der Bezuschussung privater Versicherer und der Beihilfe.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker finden sie zum Beispiel hier.
Auch einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen anteilig im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. Bitte informieren sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob
anfallende Kosten übernommen werden und welche Bedingungen für die Kostenbezuschussung erfüllt sein müssen (ärztliche Verordnung, ...). Einen ersten Überblick über Krankenkassen, die Osteopathie
erstatten, finden sie bei Osteokompass.
Ich habe eine Weiterbildung in Osteopathie mit 1350 Stunden absolviert und bin Mitglied in einem Berufsverband (hpO).
Bitte beachten sie, dass Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherer teilnehmen und deshalb nicht grundsätzlich Anspruch auf Erstattung durch ihre gesetzliche
Krankenversicherung besteht.
Hört sich alles kompliziert an? Ist es aber eigentlich gar nicht. Bitte zögern sie nicht zu fragen, falls noch Unklarheiten bestehen.